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Was man beim Kauf einer Immobilie beachten sollte
1. Darf ich in der Tuerkei eine Immobilie erwerben?
Aufgrund bilateraler Vereinbarungen duerfen Auslaender aus folgenden Laendern in der Tuerkei eine Immobilie
erwerben: Deutschland, Australien, Oesterreich, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien,
Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Griechenland, Schweiz etc. sowie einige afrikanische und
suedamerikanische Staaten.
2. Worauf muss ich achten?
Vor Vertragsabschluss muss ueberprueft werden
- ob das Objekt der Person, die als Verkaeufer auftritt, auch gehoert - Tapu ist kein Eigentumsnachweis !!!!!
- ob im Grundbuch eine Hypothek, Belastung, Pfaendung oder ein langjaehriger Miet- oder Pachtvertrag eingetragen ist,
- ob das Objekt sich innerhalb der Gemeindegrenzen befindet (nur dort koennen Auslaender kaufen).
3. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer? Welche Kosten entstehen ausserdem?
Die Grunderwerbssteuer betraegt ca. 3,5 % vom deklarierten Kaufpreis .
Incl. Schreibgebühren. Weitere Kosten entstehen nicht.
* Stand 2009
4. Wieviel kostet der Notar?
N i c h t s. In der Tuerkei braucht man nicht zum Notar, um eine Immobilie
zu kaufen. Man geht direkt zum Grundbuchamt und beantragt die Umschreibung.
5. Kann ich meine Immobilie verkaufen / vererben?
Sie können Ihre Immobilie jederzeit vekaufen und den Kaufpreis mitmehmen, oder nach Deutschland überweisen.
Im Todesfall geht die Immobilie, falls von Ihnen nicht anders verfuegt, an Ihre gesetzlichen Erben ueber.
6. Wie lange muss ich auf die Eintragung im Grundbuch warten?
Bei Verkauf an einen Auslaender bis zu 3 Monaten, da das oertliche Grundbuchamt durch Nachfrage bei der
ueberregionalen Militaerverwaltung die schriftliche Bestaetigung einholen muss, dass das Objekt sich nicht im
militaerischen Einzugsbereich befindet. Dies ist eine reine Formalitaet. Sobald die Antwort vorliegt, kann die
Umschreibung in einem Tag erledigt werden. Ein vereidigter Dolmetscher muss dabei anwesend sein.
Sollten Sie ein Objekt aus einer Baugenossenschaft (Kooperatif) kaufen, so koennen Sie als Inhaber sofort bei der
Verwaltung der Genossenschaft eingetragen werden. Ihre Rechte sind dadurch genauso geschuetzt wie bei einem Eintrag
ins Grundbuch. Sobald die Baugenossenschaft beschliesst, ihren Status aufzuloesen, beantragt sie fuer alle Mitglieder
gleichzeitig den Eintrag ins Grundbuch.
7. Wie hoch ist die jaehrliche Grundsteuer?
Die jaehrliche Grundsteuer betraegt 3/1000 vom deklarierten Wert und ist an die Gemeinde zu zahlen.
8. Wie hoch sind die Maklergebuehren?
Die gesetzlich festgelegten Maklergebuehren betragen fuer Kaeufer und Verkaeufer je 3%.
Quelle :
Christine Altinay, vereidigte Dolmetscherin.
Stuetzpunktleiterin fuer die Tuerkei, der Deutsch- Schweizerischen Schutzgemeinschaft fuer Auslandsgrundbesitz.
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Informationen für den Käufer !
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